Wie komme ich zu einem Lernfahrausweis?

Den Lernfahrausweis erhalten Sie erst nach bestandener Basistheorie. Die Unterlagen für die Zulassung zur theoretischen Führerprüfung erhalten Sie nach dem Einreichen des Formulars "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises". Dieses Formular erhalten Sie beim Fahrlehrer, auf der Gemeindekanzlei oder auf dem Strassenverkehrsamt oder Online. Diesem Gesuch sind ein Passfoto neueren Datums und der Nothelferausweis (das Original, nicht älter als 6 Jahre) beizulegen. Das Formular muss persönlich auf der Gemeinde oder dem Strassenverkehrsamt abgegeben werden, wenn Sie noch keinen schweizerischen Führerausweis im Kreditkartenformat besitzen.

Sobald Sie im Besitze der Zulassungskarte sind, können Sie an die Basistheorieprüfung gehen. Sie müssen sich nicht anmelden. Die Prüfungszeiten sind auf der Zulassungskarte vermerkt. Die Basistheorieprüfung kann frühestens einen Monat vor der Erreichen des Mindestalters absolviert werden.

Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung und dem Erreichen des Mindestalters wird Ihnen der Lernfahrausweis vom Strassenverkehrsamt zugeschickt. 

Nothelferkurs?

Der Nothelferkurs (Kurs über lebensretende Sofortmassnahmen) wird von den örtlichen Samaritervereinen oder von andern Institutionen durchgeführt. Der Nothelferausweis darf nicht älter wie 6 Jahre sein.

Lernfahrten?

Als Lernfahrt gilt jede Fahrt mit einem Motorfahrzeug, dessen führer im Besitze eines Lernfahrausweises sein muss. Sobald sie im Besitz des Lernfahrausweises sind, sind Sie berechtigt Lernfahrten mit der vorgeschriebenen Begleitperson zu unternehmen.

Lernfahrten mit einem Motorwagen dürfen nur mit einer Begleitperson unternommen werden die mindestens 23 Jahre alt ist und seit wenigstens drei Jahren den Führerausweis der betreffenden Kategorie besitzt. Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen und auch beim Tragen der Sicherheitsgurten wirksam betätigen können.

Die Lernfahrausweise der Kategorien A, A1, B1 und F berechtigen zu Lernfahrten ohne Begleitperson. Mitfahrer müssen im Besitz des entsprechenden Führerausweises sein.

Solange Motorfahrzeuge von einem Lenker mit Lernfahrausweis geführt werden, muss auf der Rückseite des Fahrzeuges an gut sichbarer Stelle eine blaue Tafel mit einem weissen "L" in vorgeschriebener Grösse angebracht werden.

Der Verkehrskunde-Unterricht (VKU)

Wer den Führerausweis der Kategorien  A, A1, B oder B1 erwerben will, hat bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde bei einem Fahrlehrer besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Die Kursteilnahme setzt einen Lernfahrausweis voraus. Vom Kursbesuch befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis einer dieser Kategorien besitzen.

Der Verkehrskunde-Unterricht dauert vier mal zwei Lektionen.

Sind noch Fragen offen?

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